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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

(AGB)

der

AD Mietwagen Service GmbH

mit dem Sitz in Wien

1040 Wien, Wiedner Hauptstraße 15

Stand 10/04

 

 

 

I. Geltungsbereich

 

(1)  Sämtliche Lieferungen, Leistungen, Service- und/oder Beförderungsleistungen (im Folgenden: Serviceleistungen) der AD Mietwagen Service GmbH (im Folgenden: AD) erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: AGB) in der jeweils gültigen Fassung. Die AGB gelten auch für alle künftigen Lieferungen und/oder Serviceleistungen jedweder Art.

(2)  Den AGB entgegenstehende AGB des KUNDEN werden – sofern deren Geltung nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde - hiermit ausgeschlossen.

(3)  Abweichungen von den AGB bedürfen zur ihrer Rechtswirksamkeit in jedem einzelnen Fall ausdrücklich der im Vorhinein schriftlich erteilten Zustimmung durch AD.

(4)  Mitarbeiter und Fahrer von AD sind nicht zur Abgabe von Zusagen welcher Art auch immer ermächtigt.

(5)  Durch Inanspruchnahme der Serviceleistungen von AD unterwirft sich der KUNDE und/oder die beförderte Person (im Folgenden auch: Fahrgäste) diesen AGB

 

II. Vertragsgrundlagen / Online-Bestellung

 

(1)  Grundlage für die von AD zu erbringenden Serviceleistungen ist der vom KUNDEN jeweils insbesondere telefonisch, per Fax, per E-Mail und/oder über das Internet erteilte Einzelauftrag (ON-Call) und/oder die mit dem Kunden geschlossene Servicevereinbarung, sowie die vom KUNDEN zur Verfügung gestellten Daten, Unterlagen, Informationen und Spezifikationen. AD trifft keine Verpflichtung, die vom KUNDEN übermittelten Daten, Unterlagen und Informationen auf allfällige Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder darauf zu überprüfen, ob sie für den beabsichtigten Verwendungszweck geeignet sind.

(2)  Angebote jedweder Art von AD sind freibleibend.

(3)  Mit seiner Bestellung erklärt der KUNDE verbindlich sein Vertragsangebot. Ein Auftrag kommt erst mit Bestätigung des Serviceauftrages (Buchungsbestätigung) durch AD oder der tatsächlichen Serviceleistungen zustande; Stillschweigen gilt seitens AD nicht als Annahme eines Auftrages. Der KUNDE ist verpflichtet, die Auftragsbestätigung (Buchungsbestätigung) unverzüglich zu prüfen. Weicht die Auftragsbestätigung (Buchungsbestätigung) von der Bestellung ab, so gilt diese als vom KUNDEN genehmigt, wenn er nicht umgehend nach Übermittlung Gegenteiliges mitteilt.

(4)  Der Vorgang einer Online-Bestellung (Online-Buchung) erfolgt derart, dass der KUNDE auf der Web-Site von AD unter dem URL: www.airportdriver.at in einem ersten Schritt die gewünschte Serviceleistung (Flughafenfahrt etc.) auswählt. In einem zweiten Schritt erfolgt die Eingabe der Kontakt- und Auftragsdaten. Weiters wird die Zahlungsart (Bar, Wert- oder Kreditkarte) und die Anzahl der beförderten Personen festgelegt. In einem dritten Schritt lassen sich die Auftragsdaten kontrollieren und erfolgt die Absendung des Auftrages (Anbot des KUNDEN). Der Kunde erhält eine Bestätigung  des Eingangs einer Vertragserklärung samt Buchungsnummer am Bildschirm angezeigt. Die verbindliche Auftragsbestätigung folgt danach per E-Mail. Die Auftragsdaten werden gespeichert und dem KUNDEN nebst AGB per E-Mail übermittelt. Eingabefehler können jederzeit korrigiert werden, indem die unrichtige Eingabe in dem jeweiligen Feld gelöscht wird bzw. der Button „löschen“ gedrückt wird. Die Vertragssprache ist Deutsch.

(5)  Nur für Verbraucher im Sinne des § 1 KSchG gilt: Bei Beginn der Serviceleistung durch AD innerhalb von sieben Werktagen ab Buchungsbestätigung ist gemäß § 5f KSchG ein Rücktritt gemäß
§ 5e KSchG ausgeschlossen. Im Falle der Erbringung der Serviceleistungen zu einem späteren Zeitpunkt steht dem KUNDEN im Falle eines Einzelauftrages (ON-Call) gemäß § 5e KSchG ein Rücktrittsrecht von sieben Werktagen gerechnet ab Erhalt der verbindlichen Auftragsbestätigung (Buchungsbestätigung) zu.

(6)  Servicevereinbarungen gelten – soweit nichts anderes schriftlich vereinbart und der KUNDE nicht Verbraucher im Sinne des § 1 KSchG ist – bis auf jederzeitigen Widerruf durch AD geschlossen.

 

III. Serviceleistungen von AD

 

(1)  AD erbringt seine Serviceleistungen nach Maßgabe des jeweiligen Einzelauftrages (ON-Call) und/oder der geschlossenen Servicevereinbarung sowie dem technisch und tatsächlich möglichen und rechtlich zulässigen. Die Serviceleistung beginnt und endet grundsätzlich – soweit es sich nicht aus den tatsächlichen Umständen anders ergibt - mit dem Datum laut Auftragsbestätigung und zu der darin angegebenen Uhrzeit.

(2)  AD ist nach besten Kräften bemüht, seine Serviceleistungen pünktlich zum vereinbarten Zeitpunkt zu erbringen. Der KUNDE nimmt zur Kenntnis, dass selbst bei größtmöglicher Sorgfalt und bei bestmöglicher Koordination der Ressourcen von AD, es insbesondere aufgrund unvorhersehbarer Wetter- und/oder Verkehrsbedingungen (Unfälle, Staus etc.) zu Verspätungen bei Beginn, Durchführung und Beendigung der Serviceleistungen durch AD kommen kann. Zur Vermeidung von Verspätungen aus vorgenannten Gründen ist AD nicht verpflichtet, Vorschriften, wie insbesondere die StVO zu verletzen, zusätzliche Ressourcen von Dritten zu beschaffen und/oder auch nur das geringste Risiko einzugehen.

(3)  AD ist jederzeit berechtig, eine Serviceleistung abzulehnen und/oder abzubrechen, wenn aus welchem Grund auch immer für den Kunden, die beförderten Personen, den Mitarbeitern von AD und/oder den Ressourcen von AD die Gefahr eines Schadens besteht. Insbesondere ist AD berechtigt, nachstehende Personen von Serviceleistungen auszuschließen:

 

a)         Personen, die an einer anzeigepflichtigen Krankheit leiden, durch die sie von der Beförderung mit Fahrzeugen des Kraftfahrlinienverkehrs (Kfl-Bef Bed) ausgeschlossen sind oder aus Gründen wie Trunkenheit, unangebrachtem Benehmen oder Ähnlichem den anderen Fahrgästen vorhersehbar lästig fallen würden, sowie Personen, die andere Fahrgäste durch ihren äußeren Zustand belästigen oder das Fahrzeug verunreinigen könnten,

 

b)         Kinder unter sechs Jahren ohne Begleitperson; als Begleitperson kann ein Kind ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr fungieren. Mitarbeiter von AD sind mit den Pflichten des Obsorgeverpflichteten nicht belastet und

 

 

(4)  AD ist berechtig, die Übernahme von Gepäck abzulehnen, sofern für die ordnungsgemäße Unterbringung nicht genügend Platz vorhanden ist. Ausgeschlossen von der Beförderung als Gepäck sind nachstehende Gegenstände:

 

a)          die das für das jeweilige Fahrzeug höchstzulässige Gesamtgewicht im Einzelnen oder im Gesamten überschreiten,

 

b)          die wegen ihrer Beschaffenheit oder ihres Umfanges nicht verladen werden können.

 

(5)  Gepäck und sonstige Gegenstände dürfen nicht im Fahrzeug zurückgelassen werden, auch wenn das Fahrzeug nur kurzfristig verlassen wird.

(6)  Vergessenes oder verlorenes Gepäck oder sonstige Gegenstände werden für die Dauer von 3 Wochen nach Serviceerbringung in den Geschäftsräumlichkeiten von AD hinterlegt. Diese Gegenstände werden gegen Eigentumsnachweis an den Eigentümer ausgefolgt. Wenn sie nicht innerhalb obiger Frist behoben werden bzw. der Eigentumsnachweis nicht erbracht werden kann, verfährt AD nach den Bestimmungen des ABGB über Fundsachen. Bei widersprüchlichen Eigentumserklärungen ist AD berechtigt, Gepäckstücke und Gegenstände gemäß § 1425 ABGB beim zuständigen Gericht zu hinterlegen.

(7)  Für Verluste oder Beschädigungen, die auf mangelhafte Verpackung oder auf die besondere Beschaffenheit des Gutes zurückzuführen sind, übernimmt AD keine Haftung.

(8)  Hunde und sonstige Tiere werden nur befördert, wenn sie ohne Gefährdung und/oder Belästigung der Fahrgäste, Mitarbeiter und/oder Ressourcen von AD befördert werden können. Für Hunde sind Beißkörbe mitzuführen und über Aufforderung der Mitarbeiter von AD zu verwenden.

                                                                                                                                                                                                                                      

IV. Pflichten des KUNDEN

 

(1)  Serviceleistungen von AD setzen eine entsprechende und termingerechte Mitwirkung durch den Kunden voraus. Der KUNDE ist daher verpflichtet, Maßnahmen zu treffen, die eine pünktliche und gefahrlose Serviceleistung durch AD ermöglichen. Der KUNDE hat insbesondere

 

a)       Adressen, Flugnummern, Abflugs- bzw. Abholungszeiten bzw. der Änderungen richtig und vollständig anzugeben,

 

b)       festgelegte Abholadressen und Abholzeit einzuhalten,

 

c)       Fahrzeuge schonend zu benützen und ein die Sicherheit beziehungsweise die Ordnung des Betriebes beeinträchtigendes Verhalten zu unterlassen,

 

d)       Handlungen zu unterlassen, die geeignet sind, die Mitarbeiter von AD bei der Ausübung ihrer Tätigkeit zu behindern und/oder zu gefährden,

d)

e)       Mitarbeiter von AD beim Lenken des Fahrzeuges nicht zu behindern,

 

f)         in den Fahrzeugen – sofern nicht ausdrücklich erlaubt - nicht zu rauchen und

 

g)       in allen die Benützung der Fahrzeuge betreffenden Angelegenheiten den Anordnungen der Mitarbeiter von AD zu entsprechen.

 

(2)  Im Falle einer Verspätung/Verhinderung der Fahrgäste beträgt die Wartezeit nach Ermessen von AD maximal 30 Minuten. Nach Ablauf der ersten 15 Minuten ist AD berechtigt, für jede weiteren 15 Minuten eine Wartepauschale von jeweils € 8,-- inkl. gesetzlicher USt. dem KUNDEN zu verrechnen.
AD ist berechtigt für jede Zusatzadresse im selben Bezirk der jeweilig gültigen Zone einen Betrag von € 5,-- , in einem anderen Bezirk der jeweilig gültigen Zone einen Betrag von € 8.,-- und in der nächstgelegenen Zone (max. 10 km) der jeweilig gültigen Zone € 15,-- zu verrechnen. Definition Zusatzadresse: zusätzlicher Stopp verbunden mit einem Ein- oder Ausstieg von mind. 1 Fahrgast.

(3)  Im Falle von Flugverspätungen und/oder Änderungen im Flugplan um mehr als 30 Minuten, ist der KUNDE verpflichtet, soweit dies für die Erbringung der Services durch AD erforderlich ist, AD davon ehestmöglich zu verständigen. Im Falle der Abholung am Flughafen beträgt die im freien Ermessen von AD stehende Wartezeit 30 Minuten nach der jeweils im Erstauftrag angegebenen Ankunftszeit. Diese Bestimmung gilt auch bei Verwendung sonstiger Transportmittel.

(4)  Nach Beendigung der Serviceleistung sind Gepäckstücke und sonstige Gegenstände auf Vollständigkeit und darauf, dass diese nicht beschädigt sind, zu untersuchen. Verlust und Beschädigung von Gepäckstücken und Gegenständen sind der Geschäftsleitung von AD binnen 2 Tagen nach Beendigung der Serviceleistung, bei sonstigem Verlust jeglicher Ansprüche, schriftliche anzuzeigen.

(5)  Im Falle der Verunreinigung, Beschädigung und/oder Zerstörung von Ressourcen von AD durch Fahrgäste haftet der Kunde für im Zusammenhang mit seinem Auftrag beförderte Fahrgäste und/oder Gepäck wie für sein eigenes Verschulden. Er hat den diesbezüglichen Schaden zur Gänze zu ersetzen.

 

V. Serviceentgelt / Zahlungsbedingungen

 

(1)  Im Falle eine Einzelauftrages (On-Call) gelten die jeweils zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Sätze und Pauschalen als Serviceentgelt als vereinbart. Im Fall einer Servicevereinbarung richtet sich das Serviceentgelt nach der jeweils getroffenen Servicevereinbarung.

(2)  Das Serviceentgelt ist - soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist - im Nachhinein unmittelbar nach Leistungserbringung auf die von AD angegebenen Art und Weise (Bar, Wert- und/oder Kreditkarte) zu bezahlen. Sonst ist das Serviceentgelt nach Rechnungslegung sofort netto ohne jeden Abzug und spesenfrei für den Empfänger zur Zahlung fällig.

(3)  Alle Preise verstehen sich – soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist - in Euro inklusive Umsatzsteuer.

(4)  Das Entgelt gebührt AD auch dann zur Gänze, wenn die Erfüllung des Auftrages aus Gründen unterbleibt, die nicht in der Sphäre von AD gelegen sind; die Anrechnungsbestimmung des
§ 1155 Abs 1 und § 1168 Abs 1 ABGB wird ebenso abbedungen.

(5)  Die von AD genannten Preise sind, sofern nicht deren Verbindlichkeit schriftlich zugesagt wird, unverbindlich. AD ist jedenfalls berechtigt, dem KUNDEN Preiserhöhungen im Falle der Erhöhung maßgeblicher Material-, Transport oder Zulieferpreise sowie der Erhöhung der Personalkosten aufgrund zwingender Bestimmungen in Rechnung zu stellen.

(6)  AD ist berechtigt, Zwischenabrechnungen zu legen.

(7)  Bei Zahlungsverzug hat der KUNDE Verzugszinsen in der Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank, mindestens jedoch 1% pro Monat zu entrichten. Allenfalls gewährte Rabatte, Nachlässe oder sonstige Vergünstigungen gelten bei Zahlungsverzug oder im Fall der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über den Kunden als nicht gewährt. Im Fall des Verzuges verpflichtet sich der KUNDE, die zur Einbringlichmachung der Forderung notwendigen Kosten, wie tarifmäßige Anwalts- und Mahnspesen, zu bezahlen.

(8)  Der KUNDE ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Gewährleistungsansprüchen oder sonstigen, von AD nicht anerkannten Gegenansprüchen zurückzubehalten. Die Aufrechnung des KUNDEN mit Gegenforderungen des KUNDEN gegen Forderungen von AD, sei es gerichtlich oder außergerichtlich, ist ausgeschlossen.

(9)  Tritt eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnisses des KUNDEN ein, erfolgen keine unbedenklichen Kreditauskünfte über den KUNDEN oder befindet sich der KUNDE trotz Fälligkeit und Mahnung mehr als 3 Wochen in Zahlungsverzug, ist AD berechtigt, sämtliche Tätigkeiten einzustellen und nur mehr gegen vorherige Bezahlung zu erbringen oder vom Vertrag zurückzutreten.

 

VI. Gewährleistung / Schadenersatz

 

(1)  Eine Entgeltminderung bzw. die Rückvergütung von Entgelten ist jedoch ausgeschlossen, wenn Verspätungen bei Abfahrt und/oder Ankunft von AD nicht verschuldet wurden (Punkt III. Abs 2. dieser AGB). Im Falle eines Verschuldens kommen nachstehende Bestimmungen zur Anwendung.

(2)  Die Haftung von AD ist gegenüber den Fahrgästen dem Grunde nach auf solche nachweisbaren Schäden beschränkt, die vorsätzlich oder zumindest grob fahrlässig verursacht werden. Die Beweislast für das Vorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit trägt der Fahrgast, sofern dieser nicht Verbraucher im Sinne des
§ 1 KSchG ist.

(3)   Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, der Ersatz von Folgeschäden, für Verspätungsschäden, bloßen Vermögensschäden, entgangenem Gewinn und von Schäden Dritter aus Ansprüchen gegen den Fahrgast ist in jedem Fall ausgeschlossen.

(4)  Ansprüche auf Ersatz von Schäden müssen in jedem Fall bei sonstigem Verlust längstens innerhalb von einem Jahr ab Leistungserbringung gerichtlich geltend gemacht werden.

(5)  Der Fahrgast nimmt zur Kenntnis, dass Gepäck und sonstige Gegenstände mit € 30.000,-- je Auftrag versichert sind. Eine Höherversicherung ist über Wunsch des Fahrgastes möglich. Die Haftung von AD ist mit diesem Betrag der Höhe nach jedenfalls beschränkt.

(6)  Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei AD zurechenbaren Körper- und/oder Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens. Der Höhe nach sind solche Schäden aufgrund Körperverletzung und/oder des Verlustes von Leben mit dem aus der jeweiligen (KFZ-) Haftpflichtversicherung und/oder Insassenversicherung sich ergebenden Höchstbetrag                    (€ 10.000.000,- je Schadensfall) begrenzt.

(7)  Die vorigen Beschränkungen der Haftung gelten auch für von Dritten, AD gemäß § 1313a ABGB zurechenbaren Personen verursachte Schäden.

 

VII. Subunternehmer / Substitution

 

(1)  AD ist berechtigt, sich bei der Erfüllung der gegenüber dem KUNDEN obliegenden vertraglichen Pflichten Dritter als Subunternehmer oder im Wege der Substitution (z.B. Mietwagenunternehmen) zu bedienen. Im letzteren Fall beschränkt sich die Haftung von AD auf eine sorgfältige Auswahl des Dritten; AD übernimmt jedoch keine Gewähr und/oder Haftung für die von Dritten erbrachten Leistungen.

 

VIII. Datenschutz

 

(1)  Im Fall eines Vertragsabschlusses erhebt und verarbeitet AD die vom KUNDEN zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten im System der AD und nutzt diese für die Dauer der Vertragsabwicklung, d.h. für die Auftragsabwicklung sowie Abrechnung. Personenbezogene Daten sind alle Informationen, aufgrund deren eine Person direkt oder indirekt identifiziert werden kann, z.B. Name, Wohnanschrift, E-Mail-Adresse, Geburtsdatum, Beruf, Kontoverbindung etc.

(2)  Der KUNDE kann AD jederzeit um die Berichtigung, Löschung und Sperrung seiner bei AD gespeicherten personenbezogenen Daten ersuchen.

(3)  AD gibt zum Zweck und für die Dauer der Bonitätsprüfung und Vermeidung von Zahlungsausfällen die vom KUNDEN hiefür erforderlichen, personenbezogenen Daten an das von AD beauftragte Unternehmen.

(4)  Jede über die obigen Punkte hinausgehende Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten bedarf der Einwilligung des Kunden. Dem Kunden steht das Recht auf jederzeitigen Widerruf der Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft zu.

 

XI. Sonstiges

 

(1)  Zusagen von AD oder Änderungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit in jedem einzelnen Fall der Schriftform.

(2)  Sofern die Schriftform als Gültigkeitserfordernis vorgesehen ist, genügt auch die Übermittlung per Telefax oder Email diesem Erfordernis.

(3)  Zustellungen von AD an den KUNDEN erfolgen an die vom KUNDEN zuletzt schriftlich bekannt gegebene Anschrift. Der KUNDE ist verpflichtet, AD eine Adressänderung bekannt zu geben, widrigenfalls Zustellungen an der bekannt gegebenen Anschrift als zugegangen gelten.

(4)  Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB; diesfalls gelten jene Bestimmungen als vereinbart, welche rechtswirksam sind und dem Zweck der nichtigen oder unwirksamen Bestimmungen am nächsten kommen.

 

X. Erfüllungsort / Gerichtsstand

 

(1)  Erfüllungsort für sämtliche aus dem Vertragsverhältnis resultierende Verpflichtungen des KUNDEN ist – soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist - der Sitz von AD.

(2)  Für alle im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Streitigkeiten wird die Anwendung materiellen österreichischen Rechtes vereinbart; die Bestimmungen des UN-Kaufrechts gelten als abbedungen. Als ausschließlicher Gerichtsstand wird das für 1040 Wien sachlich zuständige Gericht bestimmt.

 

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